Strassenverkehrsrecht
| Administrativmassnahmen | Strafverfahren Administrativmassnahmen
- Ihnen wird eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetzt (kurz SVG) wie z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen?
- Ihnen droht ein Entzug des Führerausweises durch das Strassenverkehrsamt?
- Sie müssen sich einer medizinischen oder verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen?
- In solchen Fällen können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir vertreten Ihre Interessen im Administrativverfahren beim Strassenverkehrsamt sowie im Strafverfahren.
- Nötigenfalls erheben wir für Sie Beschwerde bei der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern/Innen (oder einer anderen zuständigen Stelle).
Strafverfahren
- Wir vertreten Ihre Interessen nicht nur im Administrativverfahren, sondern auch in einem parallel dazu geführten Strafverfahren, in dem die strafrechtliche Seite eines Strassenverkehrsdeliktes durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht beurteilt wird.