Preisinformation für Notariatsdienstleistungen
Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt. Der dafür in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) geregelte Tarif garantiert, dass der Recht suchende Bürger für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat. Unterschieden wird dabei in einen gestaffelten Rahmentarif für Geschäfte mit Vertragswert und einen Rahmentarif für Geschäfte ohne Vertragswert. Für unsere weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Dokument.