Aussergerichtliche Streitbeilegung
| Mediation | Schlichtung | Schiedsgerichtsbarkeit Aussergerichtliche Streitbeilegung
- Gerichtsverfahren
dauern oft lange. Verfahren der aussergerichtlichen Streitbeilegung (ADR) entsprechen
deshalb den Bedürfnissen von Konfliktparteien, einen Streit rasch und
kostengünstig beilegen zu können.
- Formen der aussergerichtlichen Streitbeilegung sind insbesondere Schlichtung, Mediation und Schiedgerichtsbarkeit.
Schlichtung
- Langjährige Erfahrung, zeitliche und örtliche Flexibilität lassen den Schlichter Konflikte rasch und lösungsorientiert beenden.
Mediation
- In einem vorgängig gemeinsam festgelegten zeitlichen und finanziellen Rahmen erarbeitet der Mediator mit zwei oder mehreren Parteien eine für alle Teile tragfähige und akzeptierte Lösung ihres Konfliktes.
Schiedsgerichtsbarkeit
- Als Einzelschiedsrichter oder Teil eines Schiedsgerichtsgremiums lassen wir den Bezug zur Praxis und profunde Rechtskenntnisse in eine speditive und diskrete Entscheidfindung der unterbreiteten Streitfragen einfliessen.