Strafrecht
| Allgemeines Strafrecht | Wirtschaftsstrafrecht | Verwaltungsstrafrecht | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen Allgemeines Strafrecht
- Die
Zeit, als unser Leben mit den zehn Geboten geregelt werden konnte, ist vorbei.
Wofür man heute bestraft werden kann, steht nicht nur im Strafgesetzbuch
(StGB), sondern in einer Vielzahl von weiteren Erlassen. wie beispielsweise dem
Strassenverkehrsgesetz, dem Betäubungsmittelgesetz, dem Ausländerrecht oder dem Umweltrecht.
- Die
Wahrung Ihrer Rechte als beschuldigte Person oder als Opfer/Geschädigte(r) einer
Straftat ist neben der Beratung die Kernaufgabe unserer Anwaltstätigkeit im Strafrecht.
- Der Weg zum Urteil, ob schuldig oder nicht schuldig, kann lange und
beschwerlich sein und erfordert neben Sachverstand häufig auch energisches
Auftreten gegenüber den Untersuchungsbehörden und Gerichten.
Wirtschaftsstrafrecht
- Nationale und internationale Unternehmen können jederzeit mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein. Beschlagnahmungen von Servern und Backups erfolgen überraschend und können zu immensen Verlusten führen.
- Geldwäscherei, Korruption und Steuerbetrug sind heute mehr denn je im Fokus der Ermittlungsbehörden. Mit unserer langjährigen forensischen Erfahrung in diesen Bereichen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend bei.
- Ihnen wird
Betrug, Veruntreuung, Misswirtschaft, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und/oder ein anderes Wirtschaftsdelikt vorgeworfen? Dann verteidigen wir Sie und Ihre Rechte im
polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Haftverfahren, in der Strafuntersuchung
durch die Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
- Wir vertreten auf der anderen Seite auch Private und Unternehmungen, die Opfer von Wirtschaftskriminalität
wurden, als Privatkläger (Straf- und Zivilkläger).
Verwaltungsstrafrecht
- Grosse
Teile des wirtschaftlichen Handelns sind durch das Verwaltungsrecht des Bundes
geregelt. Verstösse gegen diese Vorschriften können in einem separaten
Verfahren auch strafrechtlich sanktioniert werden.
- Widerhandlungen gegen
das Zollrecht, gegen das Heilmittelgesetz oder auch betrügerische Handlungen
zur Erlangung von Subventionen oder zur Vermeidung von Abgaben und Steuern sind
Gegenstand von verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren.
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- Die
Schweiz ist traditionell eng mit dem Ausland verbunden und verfügt über einen
namhaften Finanzplatz mit vielen internationalen Anknüpfungen.
- Ausländische
Strafbehörden ersuchen häufig Schweizer Behörden zwecks Erhebung von Beweisen
(Befragungen, Beschlagnahmungen von Unterlagen, Überwachungsmassnahmen) oder
zur Verhaftung und Auslieferung von Personen im Rahmen von Strafverfahren, die
im Ausland geführt werden. Schweizer Behörden können auch zum Vollzug von
bereits im Ausland ergangenen Strafurteilen angegangen werden.
- Dies gilt alles
auch umgekehrt: Auch Schweizer Behörden ersuchen häufig ausländische Strafbehörden
um Rechtshilfe- oder Vollzugshandlungen.
- Die von solchen
Verfahren Betroffenen, beispielsweise als Kontoinhaber, als Beschuldigter oder Zeuge
sind mit komplexen Fragen wie gegenseitiger Strafbarkeit,
Beschwerdemöglichkeiten und freiem Geleit konfrontiert, wozu sie einer fachlich
gut ausgewiesenen Beratung durch unsere spezialisierten Anwälte bedürfen, die
mit den einschlägigen internationalen Abkommen und Staatsverträgen vertraut
sind.